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   VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17   

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VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17 (https://dejure.org/2018,9166)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.2018 - 1 B 1674/17 (https://dejure.org/2018,9166)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 2018 - 1 B 1674/17 (https://dejure.org/2018,9166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Unzulässiger Ausschluss vom Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässiger Ausschluss vom Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz bei Auswahl zur Vergabe eines höherwertigen Statusamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 735
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Demgegenüber ist die Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung innehat, kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, juris, Rdnr. 20; Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 - juris, Rdnr. 9; OVG Thüringen, Beschluss vom 7. September 2016 - 2 EO 161/15 -, juris, Rdnr. 14).

    Nur wenn den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Besetzung des Dienstpostens genügt worden ist, kann der ausgewählte Beamte nach erfolgreichem Abschluss einer Bewährungszeit ohne nochmalige Bewerberauswahl befördert werden (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, juris, Rdnr. 20 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Der Verzicht auf ein weiteres Auswahlverfahren ist allerdings nur in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zuweisung des Beförderungsdienstpostens denkbar, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rdnr. 13).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Der Streitwert erhöht sich allerdings - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts - nicht dadurch, dass letztlich mehrere Planstellen frei zu halten sind (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 VR 5/12 -, juris, Rdnr. 40).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Demgegenüber ist die Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung innehat, kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, juris, Rdnr. 20; Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 - juris, Rdnr. 9; OVG Thüringen, Beschluss vom 7. September 2016 - 2 EO 161/15 -, juris, Rdnr. 14).
  • BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtberücksichtigung in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17

    Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Der für die Auswahlentscheidung maßgebliche Leistungsvergleich der Bewerber muss auf aussagekräftige, das heißt hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen gestützt werden (Senatsbeschluss vom 21. November 2017 - 1 B 1522/17 -, juris, Rdnr. 20).
  • VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • OVG Thüringen, 07.09.2016 - 2 EO 161/15

    Leistungsvergleich unabhängig von Einstufung des aktuellen Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17
    Demgegenüber ist die Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung innehat, kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, juris, Rdnr. 20; Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 - juris, Rdnr. 9; OVG Thüringen, Beschluss vom 7. September 2016 - 2 EO 161/15 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in

    Der Streitwert erhöht sich auch nicht dadurch, dass der Antragsteller die Freihaltung mehrerer Dienstposten (Hauptantrag zu 2) beantragt hat (Senatsbeschluss vom 21. März 2018 - 1 B 1674/17 -, n.v.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 40).
  • VG Cottbus, 26.02.2019 - 4 L 666/18

    Systematische Beschäftigung von Beamten auf Dienstposten, die höher bewertet sind

    Bereits dies begegnet in seiner ständigen und systematisch vollzogenen Praxis Rechtmäßigkeitsbedenken (sogar verfassungsrechtliche Bedenken sieht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 B 1674/17 -, juris, Rn. 18), legt es doch nahe, dass entweder die Dienstposten systematisch falsch bewertet sind oder - sollte dies nicht der Fall sein - diese Beamten auf Dienstposten beschäftigt sind, für welche sie qua Amt (noch) nicht qualifiziert sind.

    Demgegenüber ist die Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung innehat, kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - juris, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris, Rn. 18; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. September 2016 - 2 EO 161/15 -, juris, Rn. 14; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 B 1674/17 -, Rn. 15, juris).

  • VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Eine Erhöhung des Streitwerts im Hinblick auf die Freihaltung mehrerer Planstellen ist nicht angezeigt (Hess. VGH, Beschluss vom 21.03.2018 - 1 B 1674/17 -).
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